Am 5. Mai 2024 findet die Bürgermeisterwahl statt. Hierfür erhalten alle Wahlberechtigten im April 2024 ihre Wahlbenachrichtigung. Ab diesem Zeitpunkt kann dann hier Briefwahl beantragt werden.
Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen beantragen:
Am 9. Juni 2024 finden die Europa-, die Gemeinderats- und die Ortschaftsratswahlen statt. Hierfür erhalten alle Wahlberechtigten Anfang Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung. Ebenfalls ab Anfang Mai 2024 kann hier Briefwahl beantragt werden.
Gewählt werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auf dem Stimmzettel kann eine Stimme abgegeben werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 16 Jahren sowie auf Antrag alle Unionsbürger ab 16 Jahren. Ehemalige Furtwanger, die im Ausland leben, können ebenfalls die Aufnahme ins Furtwanger Wählerverzeichnis beantragen. Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.bundeswahlleiterin.de
Gemeinderatswahl
Gewählt werden 22 Mitgliederinnen und Mitglieder des St. Georgener Gemeinderats. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in St. Georgen im Schwarzwald haben.
Ortschaftsratswahlen
Gewählt werden die Mitgliederinnen und Mitglieder des Ortschaftsrates Peterzell (10 Mitglieder), Langenschiltach und Brigach (jeweils 8 Mitglieder) und Oberkirnach und Stockburg (6 Mitglieder). Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft haben.
Alle wichtigen Informationen können Sie der Wahlbekanntmachung vom 31.01.2024 entnehmen.
Weitere allgemeine Informationen zu Kommunalwahlen finden Sie auch auf den Seiten der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter www.kommunalwahl-bw.de.
Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen beantragen:
Alle wichtigen Informationen können Sie der Wahlbekanntmachung vom 31.01.2024 entnehmen.
In diesem Jahr steht den Parteien und Wählervereinigungen erstmals die Parteienkomponente der Firma vote-it zur Verfügung. Damit lassen sich die Daten von Kandidaten und Vertrauenspersonen erfassen und speichern. Alle erforderlichen Formulare lassen sich bequem ausdrucken. Darüber hinaus können die Daten dem Wahlamt zusätzlich zur Weiterverarbeitung digital zur Verfügung gestellt werden. Für die Nutzung ist eine einmalige, kostenlose Registrierung notwendig. Das Portal ist über nachfolgenden Link erreichbar:
Votemanager - Parteienkomponente
Die Broschüre mit allen notwendigen Informationen erhalten Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an wahlen(at)st-georgen.de oder Tel. +49 7724 87-149